Ich habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind und möchte ihm den Namen des Vaters erteilen.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.
Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Geburtsstandesamt.
33,00 EUR für die Beurkundung der Erklärung
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
12,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
6,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
12,00 EUR Geburtsurkunde
Aktualisiert am 09.01.2021