Ich habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind und möchte ihm den Namen des Vaters erteilen.

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.

Voraussetzungen

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. Urkunde über Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter
  • Einwilligung des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Einwilligung des anderen Elternteils
  • Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden