Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.
Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität.
Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.
Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.
Aktualisiert am 12.01.2023