Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?

Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.

  • Ausgabeformate entsprechend der Fragenstellung von Banken, Notaren, Bauordnungsbehörden und Eigentümern.
  • Leicht verständliche, tagesaktuelle Nachweise gibt es als Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Flurstücksnachweis und Flurstücks- / Eigentümernachweis im DIN A4 - Format.

Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität. 

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.

  • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
  • Notar:innen
  • Planer:innen und Architekt:innen

Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.