Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern möchten, ist eine Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Ihre Fahrschule. Wird der Antrag nicht über Ihre Fahrschule gestellt, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0421-361 12435 oder per Mail unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de für Rückfragen zur Verfügung.
Hinweis für Fahrschulen:  bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    - 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    - 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    - 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    - 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt
  • und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.

Voraussetzungen

  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde (erfolgt meist durch die Fahrschule)
  • Prüfung der Unterlagen durch die Behörde
  • Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), zT Führungszeugnis
  • Erteilung eines Prüfauftrages an den TÜV
  • Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigen des Führerscheins (im Rahmen der praktischen Prüfung durch den TÜV)

Der TÜV gibt Prüfaufträge an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn

  • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,
  • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
  • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • 1. für alle Klassen:

    - Personalausweis oder Reisepass
    - gegebenenfalls Meldebescheinigung
    - Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    - Bisheriger Original-Führerschein

  • 2. für Klasse A, A1, A2, AM, L, T, B, BE zusätzlich zu 1.:

    - Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in 1. Hilfe
    - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

  • 3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

    - Nachweis über die Schulung in 1.Hilfe,
    - Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    - Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

  • 4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:

    - Gutachten über besondere Anforderungen
    - Führungszeugnis der Belegart O (kann bei der Fahrerlaubnisbehörde mit beantragt werden)

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.