Bearbeitungsstand der Steuererklärung / Dauer der Bearbeitung
Die Steuererklärungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Erklärungseingangs bearbeitet. Je nach Steuererfall handelt es sich um komplexe und weniger komplexe Sachverhalte, sodass keine allgemeingültige Aussage über den Bearbeitungsstand einer Steuererklärung getroffen werden kann.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist davon abhängig, wie viele Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt oder innerhalb eines Zeitraums abgegeben werden. Insbesondere zu den gesetzlichen Abgabestichtagen 31.07. (steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige) und 28/29.02 (steuerlich beratene Steuerpflichtige) ist mit einem erhöhten Erklärungsaufkommen in den Finanzämtern zu rechnen. Daneben können in den einzelnen Arbeitsbereichen der Finanzämter unterschiedliche Arbeitsstände z.B. durch Krankheits- oder Urlaubsbedingte Abwesenheiten vorkommen.
Das angegebene Datum stellt somit lediglich einen Richtwert des aktuell bearbeiteten Erklärungseingang dar. Die individiuelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann davon abweichen, d.h. früher oder später erfolgen.
Bereich Überschusseinkünfte (Arbeitnehmerfälle)
Finanzamt Bremen (St.Nr. 460-300-0000 bis 460-579-99999)
Finanzamt Bremerhaven (St.Nr. 485-….)
Bereich Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende und Selbstständige)
Finanzamt Bremen (St.Nr. 460-200-0000 bis 460-283-99999)
Finanzamt Bremerhaven (St.Nr. 475-….)
Die Bearbeitung von Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich nach dem Erklärungseingang und ohne Aufgliederung der eingegangenen Jahre.
Für Erklärungen, die unter die sog. Gewinneinkünfte gefasst werden, gilt die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen (inkl. Gewinnermittlungen). Dies können Sie kostenfrei über www.elster.de machen.
Helfen Sie mit!
Um eine reibungsfreie und schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, möchten wir darauf hinweisen, dass Steuererklärungen möglichst in elektronischer Form (z. B. über www.elster.de) und vollständig abzugeben sind. Ebenso führt eine schnelle Beantwortung der Anfragen des Finanzamtes zu einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Steuererklärung.
Aktualisiert am 09.04.2021