Sie können beim zuständigen Amtsgericht – Betreuungsgericht die Einrichtung eines gesetzlichen Betreuungsverfahrens anregen. Für die / den Betroffene/n besteht ein Antragsrecht.
Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten kann ein Betreuerwechsel durchgeführt werden
Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.B. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung des Betreuungsgerichts
Bei Beendigung des Verfahrens sind durch den Betreuer Schlusstätigkeiten vorzunehmen.
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Wenn Sie eine Filialapotheke eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.