Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung.

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.

Die Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage ist gebührenpflichtig.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung, wenn

  • der zugrundeliegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist und
  • das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.