Als Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebenbereich können Sie sich mit dem Präqualifizierungsverfahren gegenüber den öffentlichen Vergabestellen ausweisen und in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (PQ-VOB) eintragen lassen.

Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. 

Die Präqualifikation entspricht einer Zertifizierung mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit nicht durch ein Zertifikat, sondern durch den aktuell gültigen Eintrag in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB (https://www.pq-verein.de/pq-liste/) bestätigt ist.

Der Eintrag im Amtlichen Verzeichnis PQ-VOB gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei jeder Angebotsabgabe nur noch die PQ-Nummer angeben müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt, dass die hinterlegten Nachweise nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen werden dürfen. 

Als Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können Sie die Präqualifizierung bei einer der sechs Präqualifizierungsstellen des PQ-Vereins beantragen. 

Nach abschließender Prüfung durch die gewählte Präqualifizierungsstelle und den PQ-Verein wird Ihr Unternehmen in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB eingetragen.

Um Ihre Präqualifizierung aufrechtzuerhalten, werden Sie durch die von Ihnen ausgewählte Präqualifizierungsstelle benachrichtigt, welche Eignungsnachweise auslaufen, diese müssen Sie rechtzeitig nachreichen, bzw. können bei einigen Nachweisen auch Ihre Präqualifizierungsstelle damit beauftragen.

Neben den erforderlichen Nachweisen zur Präqualifizierung können Sie weitere Nachweise des Unternehmens einreichen.

Die von den Präqualifizierungsstellen überprüften Dokumente sind im geschützten Teil des Amtlichen Verzeichnisses nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber oder deren Beauftragte einsehbar, die sich beim PQ-Verein registriert haben. Die Firmenangaben und präqualifizierten Leistungsbereiche sind jedoch im öffentlichen Teil des Amtlichen Verzeichnis allgemein zugänglich.

Das Verzeichnis ist tagesaktuell.

Voraussetzungen

  • Sie bzw. Ihr Unternehmen ist im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig.
  • Wenn Sie schon einmal an einer öffentlichen Vergabe nach VOB/A teilgenommen haben sollte die Präqualifikation kein Problem sein.
  • Ihr Unternehmen kann drei abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen.
  • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren über das nicht vorliegen von Ausschlussgründen und Zahlung des Mindestlohnes
  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren (Umsätze und Umsatzanteile)
  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren (Personal)
  • Eigenerklärung bei Einsatz von Nachunternehmern
  • Eigenerklärung über das nicht Vorliegen von Eintragungen in das Gewerbezentralregister und Landeskorruptionsregister
  • Nachweis über das nicht vorliegen einer Eintragung im Wettbewerbsregister
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG (gegebenenfalls zutreffend) oder Bescheinigung in Steuersachen
  • Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung, Handelsregisterauszug oder gegebenenfalls Eigenerklärung
  • Bescheinigung der Eintragung im Berufsregister des Firmensitzes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse oder Negativbescheinigung
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung und Veröffentlichung im Amtlichen Verzeichnis
  • 3 Referenzen pro Leistungsbereich
  • Bestätigung Insolvenzverwaltung

    In Einzelfällen nötig.

  • Nachweise im Falle einer Selbstreinigung (1/3)

    In Einzelfällen nötig.

  • Nachweise im Falle einer Selbstreinigung (2/3)

    In Einzelfällen nötig.

  • Nachweise im Falle einer Selbstreinigung (3/3)

    In Einzelfällen nötig.

  • Gewerbeerlaubnis