Wenn Sie einen schwerbehinderten oder einen gleichgestellten behinderten Menschen kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.
Sie leiten einen Betrieb mit Beschäftigten? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Wie bezahlt man die Lohnsteuer und welche Meldepflichten gibt es?
Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten behalten, finden Sie hier umfangreiche Informationen über arbeitsrechtliche Aspekte.
Wenn Sie einen schwerbehinderten oder einen gleichgestellten behinderten Menschen kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.
Wenn Sie im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Kinderballone aufsteigen lassen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.
Der Betrieb einer privaten Hochschule oder einer Niederlassung einer ausländischen Hochschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Sie möchten die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.
Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.