Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.

Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

In Bremen unterstützt die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH die Pflegeeltern dabei. Die PiB kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.

Voraussetzungen

  • Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.
  • Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.
  • Das körperliche, seelische oder geistige Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.
  • Die Pflegepersonen wünschen / benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Je nach individueller Fallkonstellation werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Der Kinderpflegedienst, unterstützt die Pflegepersonen bei der Auswahl der Unterlagen