Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und…
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge Volljährige Person noch weiter begleitet werden.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer wesentlichen seelischen, körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im…
Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Ältere Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Das Jugendamt bzw. der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen…
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Aktualisiert am 10.11.2025