Sie sind Versicherer und es haben sich Veränderungen ergeben, die sich auf den Versicherungsvertrag auswirken? Dann müssen Sie diese Veränderungen der Betreuungsbehörde anzeigen. Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema.
Berufliche Betreuer:innen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Ergeben sich Änderungen im Versicherungsvertrag oder wird der Versicherungsvertrag beendet oder gekündigt, muss der Versicherer das bei der zuständigen Stammbehörde anzeigen. Die Anzeige muss bei der Stammbehörde gemacht werden, die für die Registrierung des Betreuers zuständig gewesen ist.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen selbstständig abgeben werden. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Aktualisiert am 22.09.2025