Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.
Bei der Beantragung eines Visums sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die deutsche Auslandsvertretung erkennen kann, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat vorhanden sind.
Dieser Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung von einem in Deutschland lebenden Gastgeber geführt werden.
Mit der Verpflichtungserklärung werden
vom Beginn der Gültigkeit des Visums bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck sichergestellt. D.h, das staatliche Stellen von dem Verpflichtungsgeber eventuelle Kosten einfordern.
Die Verpflichtungserklärung ist auf einem bundeseinheitlichen Formular abzugeben.
Daten, die zum Ausfüllen des bundeseinheitlichen Formulars benötigt werden.
Benötigte Daten vom Gastgeber:
Benötigte Daten vom Gast:
Wenn sie eine Verpflichtungserklärung beantragen wollen, müssen Sie einen Termin in einem der BürgerServiceCenter in Bremen vereinbaren.
Zur Identifikation und zur Beglaubigung der Unterschrift ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
29,00 EUR pro Gast
5,00 EUR für das Verwahrkonto bei Sicherheitsleistung
Die Verpflichtungserklärung wird sofort ausgestellt.
Aktualisiert am 04.12.2025