Wir beantworten Ihre Fragen zur Selbsteinstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen in der Regel schriftlich. Bitte nutzen Sie das Postfach wgk@uba.de . In Ausnahmefällen kontaktieren Sie bitte die Fachgebietsleitung.
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.