Sie möchten ein im Bundesland Bremen ausgestelltes Schulzeugnis, eine Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunde oder ein von einer landesbremischen Hochschule ausgestelltes Zeugnis vorbeglaubigen lassen, um beim Senator für Inneres und Sport eine Apostille oder eine Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland beantragen zu können? Hier erfahren Sie mehr.
Um eine deutsche öffentliche Urkunde für den Rechtsverkehr im Ausland legalisieren zu lassen, bedarf es im ersten Schritt einer Vorbeglaubigung.
Auch für die Erstellung einer Apostille wird im Bundesland Bremen eine Vorbeglaubigung benötigt.
Beglaubigt werden die Echtheit der Unterschrift und die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Beim Senator für Kinder und Bildung können folgende im Bundesland Bremen ausgestellte Urkunden vorbeglaubigt werden:
Bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft können folgende Dokumente, die von landesbremischen staatlichen und privaten, staatlich anerkannten Hochschulen ausgestellt wurden, vorbeglaubigt werden (zuständige Stelle: Universität Bremen | International Office):
Mithilfe der Vorbeglaubigung der oben genannten Dokumente ist es möglich, im zweiten Schritt eine Apostille oder eine Beglaubigung der Dokumente zum Zwecke der Legalisation beim Senator für Inneres und Sport zu beantragen.
Klären Sie bitte im Vorfeld, ob Sie eine Apostille oder Legalisation benötigen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Staates wenden.
Bevor das endgültige Dokument beim Senator für Inneres erstellt werden kann, benötigen Sie eine Vorbeglaubigung.
Wenn Sie im Bundesland Bremen wohnen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache, zu dem Sie alle erforderlichen Originalunterlagen mitbringen. Bei diesem Termin zahlen Sie auch die Gebühr in bar.
Wenn Sie außerhalb Bremens wohnen, können Sie die Vorbeglaubigung Ihrer Urkunde auch schriftlich beantragen. Hierfür übersenden Sie bitte einen formlosen Antrag nebst Kontaktdaten und die Originalurkunde nebst Kopie postalisch per Einschreiben. Sie erhalten die Originalurkunde nach der Bearbeitung per Einschreiben mit Rückschein zurück. Bitte beachten Sie, dass hierfür neben der Bearbeitungsgebühr gesonderte Portokosten entstehen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Erst nach Zahlungseingang kann die Vorbeglaubigung erfolgen.
Zuständige Stellen:
Mit der Vorbeglaubigung können Sie das endgültige Dokument beim Senator für Inneres und Sport bekommen.
Mit der Vorbeglaubigung können Sie sich an den Senator für Inneres und Sport wenden, um eine Apostille oder eine Vorbeglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Link "Hinweise zum Legalisationsverfahren des Auswärtigen Amtes" unter "Weitere Informationen".
Urkunden von Behörden anderer Bundesländer müssen in dem jeweiligen Bundesland vorbeglaubigt werden.
Formloser Antrag per E-Mail mit Angabe Ihrer Anschrift und Angabe, für welches Land die Vorbeglaubigung benötigt wird. Die Zusendung des Originals oder einer amtlich beglaubigten Kopie erfolgt direkt durch die ausstellende Hochschule.
Informationen zu den Kosten finden Sie in den entsprechenden Kostenverordnungen.
Keine Angabe
3 Tage bis 6 Wochen
Aktualisiert am 05.11.2025