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Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen Unternehmensstart und Gewerbezulassung Anlagen, Waren und Stoffe

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
  • Ablauf

    • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Falls erforderlich fordert die zuständige Stelle weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
    • Die zuständige Stelle fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
    • Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
    • In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt. 
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Gegebenenfalls ergänzt die zuständige Stelle den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
    • Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.

    Online-Beantragung:

    • Nutzen Sie den Online-Dienst.
    • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über das Servicekonto Gemeinsam-Online an oder registrieren Sie sich zuerst.
    • ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.
  • Benötigte Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    290 Euro bis 11.500 Euro.
    Die Gebühr wird auf die jeweilige Gebühr für die Genehmigung zur Hälfte angerechnet, wenn der Vorbescheid ohne wesentliche Änderung zur Genehmigung führt.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu 2 weitere Jahre verlängert werden.)

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Abhängig vom Einzelfall.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.11.2025

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