Gewerbe An-, Um-, und Abmeldung
Hier erfahren Sie mehr über das Gewerberegister in Bremen.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn
Im Folgenden finden Sie einzelne Leistungen zum Thema im Land Bremen.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Einheitliche Ansprechpartner. Dieser steht allen Unternehmen als Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH zur Verfügung.
Sie wollen wissen, welche weiteren Register es im gewerblichen Bereich gibt?
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Sie beabsichtigen, eine genehmigungsbedürftige Anlage zu errichten oder zu betreiben? Hier erfahren Sie mehr.
Sie möchten als Firma aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Deutschland tätig werden? Hier erfahren Sie mehr.