Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Es gibt Lebenssituationen, in denen Sie zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigen.
Die Bremer Standesämter stellen diese Urkunden nur dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im jeweiligen Standesamtsbezirk des Standesamtes Bremen-Mitte beziehungsweise Bremen-Nord ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist.
Es gelten folgende Fristen:
Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Bremer Staatsarchiv .
Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:
Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.