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Personenstandsurkunde beantragen

Sie brauchen eine Urkunde vom Standesamt? Hier erfahren Sie mehr darüber und gelangen zu den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen.

Es gibt Lebenssituationen, in denen Sie zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigen.
Die Bremer Standesämter stellen diese Urkunden nur dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im jeweiligen Standesamtsbezirk des Standesamtes Bremen-Mitte beziehungsweise Bremen-Nord ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist. 

Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Bremer Staatsarchiv .

Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:

  • Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (zum Beispiel für die Anmeldung einer Eheschließung)
  • als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird,
  • als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird
  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Eheurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Lebenspartnerschaftsurkunden.

Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.

Dienstleistungen

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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