Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)
Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Bremen zugelassenen Fahrzeuges, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich anmelden.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Bremen nachgewiesen werden.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Ab dem 01.10.2017 ist die Wiederzulassung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel auch online möglich, sofern die vorherige Zulassung ab dem 01.01.2015 erfolgte. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Verwendung nur möglich bei erfolgter Reservierung bei Außerbetriebsetzung (Stilllegung)
nur erforderlich, wenn zeitgleich ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden soll oder eine Namens- und/oder Technikänderung einzutragen ist.
Die Wiederzulassung muss durch Vorlage der notwendigen Unterlagen beantragt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115
Tipp:
Eventuell neu anzufertigende Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Die Wiederzulassung auf das in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene letzte amtliche Kennzeichen ist nur möglich, wenn die Reservierung des Kennzeichens bei Stilllegung des Fahrzeugs beantragt wurde.
Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1.7.2010 gelten folgenden Änderungen:
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.
Vollmacht
Eine Vollmacht sollte zweckmäßigerweise beinhalten, dass der Bevollmächtigte zur Klärung evtl. Gebührenrückstände und/oder Kfz-Steuerrückstände berechtigt ist.
24,20 EUR Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Aktualisiert am 12.09.2023