Sie sind innerhalb von Bremen umgezogen oder aus dem Bundesgebiet nach Bremen gezogen? Jetzt ist die Ummeldung inklusive neuer Anschrift auf Ihrem Personalausweis online möglich.
Wichtiger Hinweis:
Bei Zuzügen aus Niedersachsen können Ehepartner im Onlinedienst nicht im Familienverbund ausgewählt werden. Dies bedeutet, dass sich Ehepartner in diesen Fällen eigenständig ummelden müssen. Sie können dafür natürlich auch den Onlinedienst nutzen. Wenn Kinder vorhanden sind, müssen diese nur von einem Ehepartner ausgewählt werden.
Die Entwickler des Dienstes arbeiten intensiv daran, dieses Problem zu beheben.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.
Weitere Informationen finden Sie in den verlinkten Beschreibungen "Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)" und „Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Inland (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)“ unter "Weitere Informationen".
Zur Nutzung dieses digitalen Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto Bund-ID.
Außerdem benötigen Sie:
Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.
Haben Sie für Ihren Meldedatensatz eine Auskunftssperre eingerichtet, ist die elektronische Wohnsitzanmeldung nicht möglich.
Aktualisiert am 01.10.2024