Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 sind Wohnungsanmeldungen und Wohnungsummeldungen auch schriftlich möglich. Bitte nutzen Sie dafür die Formulare, die in den Dienstleistungsbeschreibungen "Wohnsitz anmelden" und "Wohnsitz ummelden" hinterlegt sind. Bitte beachten Sie, dass Ihre An-/Ummeldung bis zum 02.04.2023 erforderlich ist, um am 14. Mai wählen zu können.
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.
Sie können die Antragsunterlagen digital abgeben. Bitte nutzen Sie dafür den "Online-Service" unter "Weitere Informationen".
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Aktualisiert am 18.03.2023