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Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen Partnerschaft und Familie

Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers? Dann können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.

  • Basisinformationen

    Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers bezahlen Sie einen Elternbeitrag.

    Sie sollen aber keinen höheren Elternbeitrag zahlen als andere Eltern, die ihr Kind in einem Kindergarten oder eine Krippe der Stadt Bremen schicken.

    Daher können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.

    Zunächst wird berechnet, wie hoch ihr Elternbeitrag nach dem Bremer Ortsgesetz ist.

    Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach Ihrer finanziellen und familiären Situation. Es werden folgende Umstände berücksichtigt:

    • Ihre Einkommenssituation,
    • Ihre Haushaltsgröße,
    • Die Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten,
    • Der Umfang der Betreuung.

    Außerdem müssen Sie einen Teil der Kosten der Mittagsverpflegung bezahlen (die Mittagessenpauschale).

    Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die Betreuung Ihres Kindes und dem errechneten Elternbeitrag ist dann der Zuschuss, der Ihnen zusteht.

    Nach der Berechnung wird ihnen der Zuschuss monatlich überwiesen.

    Voraussetzungen

    • Sie und ihr Kind wohnen in Bremen
    • Sie haben einen Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertageseinrichtung eines Elternvereines
  • Ablauf

    Für die Berechnung der Zuschüsse zu Elternbeiträge ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

    Online-Service

    Am einfachsten ist es, wenn Sie den Online-Service „Kita-Portal“ benutzen. Dort finden Sie alle notwendigen Angaben. Ihre Unterlagen werden direkt an die zuständige Stelle gesendet. 

    Antrag in Papierform

    Alternativ reichen Sie den Antrag oder den Selbstauskunftsbogen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der „Elternbeitragsstelle“ ein.

    Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

    Weitere Hinweise

    Wenn Sie Sozialleistungen bekommen oder einen sogenannten Bremen-Pass besitzen, müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen. Auch die Kosten für das Mittagessen müssen Sie dann nicht zahlen. Sie müssen aber trotzdem Auskunft geben und diese Nachweise der zuständigen Stelle zusenden, erst dann können die Beiträge erlassen werden. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.

  • Benötigte Unterlagen

    • Einkommensnachweise

      Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).

    • Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
    • Gegebenenfalls: Bremen-Pass
    • Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
    • Gegebenenfalls: Immatrikulationsbescheinigung
    • Gegebenenfalls: Aufenthaltstitel
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 17.11.2025

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