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Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

  • Arbeitgeber sein

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen möchten, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) melden.

  • Basisinformationen

    Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.

    Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
    • Wechsel der Einrichtung  innerhalb eines KiTa-Trägers 
    • Nach Änderung der Qualifikation von weiteren Personen in der Kita, wie z.B. Auszubildenden, Praktikannt:innen o.Ä. 
    • Einstellung von Personen auf Grundlage der „Eckpunktevereinbarung der Kita-Trägervertretungen mit dem Senator für Kinder und Bildung zur Personalgewinnung von dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels in der institutionellen Kindertagesbetreuung“ (Quereinsteiger:innen) mit einer Ausnahmegenehmigung durch das Landesjugendamt gemäß 6.2 RiBTKe.

    Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

    Voraussetzungen

    Sie betreiben als Träger eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung.

  • Ablauf

    Sie können die Meldung schriftlich mit dem hier hinterlegten Formular (Personalmeldung) erstellen. 

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung für die jeweilige Kindertageseinrichtung (KiTa) Ihres Trägers.
    • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an das Landesjugendamt.
    • Das Landesjugendamt wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden, wird es sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
    • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

    Bei einer negativen Prüfung wird sich das Landesjugendamt bei Ihnen melden und erläutern, wie oder ob eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 02.07.2026

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