Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Um im Land Bremen als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung.

Wenn Sie eine ausgebildete sozialpädagogische Fachkraft sind und eine Weiterbildung in der psychosozialen Prozessbegleitung absolviert haben, können Sie die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter beantragen. 

Erst nach der Anerkennung dürfen Sie in Bremen als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig werden .

Zuständig für die Anerkennung ist:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen

Voraussetzungen

Sie müssen die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen:

  • einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie,
  • den Abschluss einer vom Land Bremen anerkannten Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung,
  • mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung in einem der Bereiche der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie,
  • die notwendige persönliche Qualifikation, insbesondere über Beratungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit sowie organisatorische Kompetenz,
  • persönliche Zuverlässigkeit