Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Welche Fristen sind zu beachten?

Der Anerkennungszeitraum beträgt 5 Jahre.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis sechs Monate.
Mindestens drei Monate nach Antragstellung muss die Behörde untätig gewesen sein, damit eine Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erhoben werden kann.