Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.
Ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.
Nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
Aktualisiert am 13.02.2024