Verfahren
Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.
Die Entscheidung der zuständigen Stelle wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.