Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:
Die Entscheidung der zuständigen Stelle wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wo kann ich mehr erfahren?
Allgemeine Kontaktdaten - Gewerbeaufsicht des Landes Bremen -Arbeits- und Immissionsschutzbehörde
Aktualisiert am 04.08.2025