Verfahren

Sie können die Meldung schriftlich mit dem hier hinterlegten Formular (Personalmeldung) oder mit dem OnlineDienst erstellen. 

Online Ablauf:

  • Sie erstellen eine Meldung in dem Online Dienst.
  • Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die Behörde weitergeleitet.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung für die jeweilige Kindertageseinrichtung (KiTa) Ihres Trägers.
  • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an das Landesjugendamt.
  • Das Landesjugendamt wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden, wird es sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

Bei einer negativen Prüfung wird sich das Landesjugendamt bei Ihnen melden und erläutern, wie oder ob eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

Rechtsgrundlagen