Verfahren

ein Antrag kann

  • auf der Homepage des ASV heruntergeladen werden,
  • per E-Mail,
  • Fax, 
  • postalisch zugesandt werden oder
  • im ASV persönlich gestellt werden
  • Für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.

Der Parkausweis ist europaweit gültig.

Für die genannten Personengruppen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird.

Ein persönlicher Behindertenparkplatz (Wohnung, Arbeitsstelle) kann gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zum Parkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf den individuellen Behindertenparkplatz.

Ein Parkplatz kann individuell für einen bestimmten Menschen mit Schwerbehinderung reserviert werden, wenn

  • Parkplatzmangel besteht,
  • in zumutbarer Nähe ein Abstellplatz nicht verfügbar ist,
  • kein Haltverbot besteht und ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (z.B. für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.