Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.

Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
  • Bl (blind)

können Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Folgende Stellflächen gehören dazu:

  • Parkplätze mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" (sogenannte Behindertenparkplätze),
  • eingeschränktes Halteverbot (bis zu drei Stunden, die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
  • Zonenhalteverbot (über die zugelassene Parkdauer hinaus),
  • zeitbegrenzte Parkplätze (über die zugelassene Zeit hinaus),
  • Fußgängerbereiche, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist (während der Ladezeiten),
  • auf Parkplätzen für Bewohner (bis zu drei Stunden),
  • an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
  • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer Schwerbehinderung (außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl))

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schwerbehindertenausweis mit Vorder- und Rückseite
  • Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)
  • Ggf. Amtsvormundschaftsnachweis vom Amtsgericht