Welche Fristen sind zu beachten?

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer:in haben, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig zu melden. Die schriftliche Berufung der Wahlhelfer:innen erfolgt grundsätzlich einige Wochen vor der Wahl. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Wahlhelfer:innen auch kurzfristig - gegebenenfalls sogar noch am Wahltag - berufen werden müssen.