Sie möchten in Deutschland als für die Zuchtarbeit verantwortliche Person arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit einer entsprechenden deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
Die Tätigkeit als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit arbeiten können, müssen Sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit tätig sein. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit einer entsprechenden deutschen Qualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Informationen und Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Portal Anerkennung in Deutschland Beratung
Portal Anerkennung in Deutschland Hotline
Portal Anerkennung in Deutschland Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Aktualisiert am 23.09.2025