Es gibt keine Frist.
3 Monate Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen. Das Verfahren startet, wenn die Dokumente vollständig sind. Das Verfahren dauert maximal 3 Monate.
Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Wo kann ich mehr erfahren?
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Informationen und Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Portal Anerkennung in Deutschland Beratung
Portal Anerkennung in Deutschland Hotline
Portal Anerkennung in Deutschland Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Aktualisiert am 23.09.2025