Frühestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie die Feier anmelden, spätestens 24 Stunden vorher.
Bei der Berechnung der Frist bleiben Sonnabende, Sonn- und Feiertage außer Betracht.
gebührenfrei
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Aktualisiert am 05.09.2025