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Anmeldung eines Kindes in der Krippe, dem Kindergarten oder bei der Tagespflege Partnerschaft und Familie

Sie wollen Ihr Kind in in der Krippe, dem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater anmelden? Dafür benötigen Sie eine Kind-ID.

  • Basisinformationen

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Um Ihr Kind für eine Kinder-Tagesförderung anmelden zu können, benötigen Sie eine Kind-ID. Diese erhalten Sie automatisch im November vor dem 1. Geburtstag Ihres Kindes per Post.

    Falls Sie die ID-Nummer nicht vorliegen haben, können Sie diese beim Elternservice des Senators für Kinder und Bildung beantragen (siehe Ansprechperson).

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

  • Ablauf

    Informieren Sie sich jederzeit online über die Betreuungsangebote in der Stadtgemeinde Bremen. Eltern sollten sich rechtzeitig informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Nutzen Sie für die Suche das Kita-Portal.

    Der persönliche Kontakt und das Kennenlernen sind sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. Informieren Sie sich vor Ort.

    Wählen Sie die Einrichtungen für Ihre Anmeldung aus. Sie können maximal 2 Alternativen zu Ihrer Wunscheinrichtung angeben.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben. 

    Bei einer Platzzusage werden Sie informiert.

    Weitere Hinweise

    Falls Ihre Wunscheinrichtung nicht bei der Online-Anmeldung über das Kitaportal Bremen teilnimmt, melden Sie sich bitte persönlich beim entsprechenden Träger beziehungsweise in dieser Einrichtung und erkundigen sich über die individuellen Verfahren für Anmeldung und Platzvergabe für einen Betreuungsplatz.

    Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, kann es in den folgenden Kindergartenjahren grundsätzlich den Platz in seiner Kita behalten. Falls Sie eine verlängerte Betreuungszeit benötigen, müssen Sie dies jedoch jedes Jahr neu anmelden und Ihren Bedarf jährlich nachweisen.

    Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08 und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in beziehungsweise aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen.

    Die frühkindliche Bildung im Kindergarten ermöglicht Kindern gemeinsames Spielen mit anderen Kindern und bietet ihnen vielfältige Lernchancen. Eltern erhalten Tipps zur Entwicklung ihrer Kinder und können sich mit anderen Eltern austauschen. Die Qualität der Angebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.

    Im Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich werden die für die Kindergärten in Bremen und Bremerhaven geltenden Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung beschrieben. 

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen. Zusätzlich gibt es eine weitere Beschreibung dazu, siehe "Weitere Informationen".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Anmeldezeit für freie Plätze im nächsten Kindergartenjahr liegt im Januar und wird öffentlich bekannt gegeben. Das Kindergartenjahr beginnt jährlich zum 01.08.
    Eltern, die außerhalb dieser Zeiten einen Platz für ihr Kind benötigen, sollten das Kind spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in einer Kita anmelden.
    Sie können Ihr Kind jederzeit anmelden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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