Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wir bemühen uns, Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten. Wir möchten Sie jedoch darüber informieren, dass es trotz aller Bemühungen derzeit leider zu einer längeren Bearbeitungszeit kommt. Grund dafür ist, dass der versorgungsärztliche Dienst im Amt für Versorgung und Integration Bremen - AVIB aufgrund des Ärztemangels nicht in ausreichendem Umfang besetzt ist. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, ärztliches Personal zu finden und darüber hinaus unsere Prozesse zu optimieren. Aufgrund der durchaus komplexen Materie ist dies aber kein einfaches Vorhaben. Es ist aber unser erklärtes Ziel, möglichst schnell zu kürzeren Bearbeitungszeiten zu kommen. Es ist das gute Recht der Bürgerinnen und Bürger, dass über gesetzlich vorgesehenen Leistungen zügig entschieden wird.
Bedenken Sie bitte, dass aktuell grundsätzlich jeder Antrag nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung der vorliegenden Erkrankungen dem versorgungsärztlichen Dienst des AVIB vorgelegt werden muss, der eine medizinische Beurteilung vornimmt, welcher Grad der Behinderung und welche Merkzeichen zu vergeben sind. Der versorgungsärztliche Dienst des AVIB ist somit für sämtliche medizinische Stellungnahmen des Amtes inklusive des Feststellungsverfahrens einer Behinderung zuständig und für das Verfahren leider auch unabdingbar.
Aufgrund des Personalmangels im versorgungsärztlichen Dienst des AVIB ist aktuell mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Monaten zu rechnen. Wir möchten nochmal betonen, dass wir dies sehr bedauern und dies nicht unserem Verständnis einer bürgernahen Verwaltung entspricht. Für die lange Wartezeit müssen wir Sie leider um Verständnis und Geduld bitten.
Unterlagen von Bürgern, die an Krebs erkrankt oder berufstätig sind, werden nach vollständigem Eingang in der Regel innerhalb von 3 Wochen vom ärztlichen Dienst ausgewertet. Ausnahme hiervon ist der/die berufstätige Bürger:in, wo bereits eine Anerkennung von mindestens 50 vorliegt. Hier ist der Kündigungsschutz bereits vorhanden.