In den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung, dürfen AsylbewerberInnen nicht arbeiten. Praktikum und Studium sind aber grundsätzlich auch zu Beginn des Asylverfahrens möglich. Wenn das Migrationsamt Ihre Aufenthaltsgestattung verlängert, können Sie beantragen, dass Ihnen auch die Beschäftigung erlaubt wird.
Ausbildung, Praktika und Studium sind i.d.R. während des Asylverfahrens erlaubt. Das Migrationsamt wird dies in Ihrer Aufenthaltsgestattung bei der Verlängerung vermerken.
Die Beschäftigung als angestellter Arbeitnehmer ist nur mit Zustimmung des Migrationsamts und der Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Um eine Beschäftigung genehmigen zu lassen, benötigen Sie ein konkretes Stellenangebot eines Arbeitgebers (siehe unter Formulare) der Sie beschäftigen möchte.
Ausnahme:
Grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen dürfen:
Um eine Beschäftigung genehmigen zu lassen, benötigen Sie ein konkretes Stellenangebot eines Arbeitgebers, der Sie beschäftigen möchte. Der Arbeitgeber muss das Stellenangebot-Formular, dass Sie hier downloaden können (siehe unter Formulare) komplett ausfüllen. Nur wenn das Stellenagebot komplett ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben ist, kann diese Beschäftigung erlaubt werden.
Bitte mailen Sie uns das ausgefüllte eingescannte Stellenangebot an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de
oder senden Sie es uns per Post an:
Migrationsamt,
Abteilung 3,
Stresemannstr. 48,
28207 Bremen
Das Migrationsamt übermittelt das Stellenangebot an die Bundesagentur für Arbeit, die das Stellenangebot überprüft. Dieses Verfahren dauert i.d.R. 21 Tage. Nur wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, darf das Migrationsamt die Genehmigung zur Beschäftigung erteilen.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit ihre Entscheidung getroffen hat, informieren wir sie schriftlich über das Ergebnis.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
gebührenfrei
Die Dauer des Verfahrens beträgt i.d.R. 4 Wochen nach Eingang des Antrags beim Migrationssamt.
Aktualisiert am 25.07.2025