Das Migrationsamt ist die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes .
Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Anliegen, wenn Sie in Bremen wohnen. Hierzu gehören folgende Aufgaben: