Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

  • Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt/europäischer Rechtsanwältin an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Internetseite der RAK Bremen.
  • Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
  • Sollten Sie über entsprechende Postfächer verfügen, können Sie den Antrag über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
  • Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die niedergelassene europäische Rechtsanwältin/der niedergelassene europäische Rechtsanwalt hat die Berufsbezeichnung zu verwenden, die sie/er im Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt ist. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. "Rechtsanwalt" zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation anzugeben, der er im Herkunftsstaat angehört.

Die niedergelassene europäische Rechtsanwältin/der niedergelassene europäische Rechtsanwalt ist berechtigt, im beruflichen Verkehr zugleich die Bezeichnung "Mitglied der Rechtsanwaltskammer" zu verwenden. Die Bezeichnung "europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt" darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.