Verfahren

Zur Gewährung von Ausbildungsförderung muss ein schriftlicher Antrag unter Verwendung der amtlichen Formblätter gestellt werden.

Es empfiehlt sich eine Antragstellung unverzüglich nach Erhalt der Studienplatzzusage.

Über die endgültige Entscheidung und Höhe der Förderung wird durch einen Bescheid unterrichtet.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Weitere umfassende Informationen zum BAföG insbesondere zu

  • den Förderungsvoraussetzungen,
  • den Bedarfssätzen,
  • den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und
  • den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung

können auf den Internetseiten des Studentenwerks Bremen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden. Das Studentenwerk Bremen ist zuständige Stelle für Studierende an bremischen Hochschulen.

Bitte beachten Sie, dass Antragsformulare nicht per Post zugesandt werden können. Sie können jedoch online angefordert werden.