Auskunft im Rahmen der Geldwäscheaufsicht auf Verlangen der Behörde erteilen
Ihr Unternehmen ist Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz? Dann müssen Sie Unterlagen zu Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen vorlegen, wenn die Aufsichtsbehörde dies von Ihnen verlangt.
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Basisinformationen
Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz müssen Sie im besonderen Maße mit Behörden zusammenarbeiten.
In bestimmten Fällen müssen Sie der zuständigen Behörde unentgeltlich
- Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen erteilen oder
- Unterlagen vorlegen, die für die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen von Bedeutung sind.
Die Auskunft und die Belege müssen kostenlos abgegeben werden.
Voraussetzungen
- Sie sind Verpflichteter, Organmitglied oder Beschäftigter eines Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz oder Geldwäschebeauftragter.
- Sie haben eine Aufforderung zur Abgabe von Unterlagen der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten.
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Ablauf
- Sie erhalten eine Aufforderung zur Abgabe von Auskünften über Ihr Unternehmen, über Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen und/oder zur Vorlage von entsprechenden Unterlagen.
- Sie reichen die angeforderten Nachweise persönlich oder schriftlich per E-Mail oder per Post bei der zuständigen Stelle ein.
- Diese prüft die Auskünfte und Unterlagen.
- Nach Abschluss der Prüfung der von Ihnen eingereichten Informationen oder Unterlagen werden Sie durch die zuständige Stelle über den Fortgang der Prüfung unterrichtet.
- Sind im Rahmen der Prüfung weitere Informationen oder Unterlagen erforderlich, erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung durch die zuständige Stelle.
- Wurde die aufsichtsrechtliche Prüfung beendet, Sie erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Abschluss der Prüfung.
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Benötigte Unterlagen
- Je nach Anforderung durch die zuständige Stelle
- Die Unterlagen sind im Original, als Kopie oder digital bereitzustellen
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die jeweils gesetzte Frist ist abhängig von der Art der angeforderten Unterlagen und unterscheidet sich daher im Einzelfall.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art der angeforderten Unterlagen und unterscheidet sich daher im Einzelfall.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 24.04.2026