Auskunft im Rahmen der Geldwäscheaufsicht auf Verlangen der Behörde erteilen
Ihr Unternehmen ist Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz? Dann müssen Sie Unterlagen zu Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen vorlegen, wenn die Aufsichtsbehörde dies von Ihnen verlangt.