Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Basisinformationen
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Behörde ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Voraussetzungen
Keine.
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Ablauf
- Prüfen Sie zuerst, ob die zuständige Behörde den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Behörde.
- Die Behörde entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Weitere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf: Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
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Benötigte Unterlagen
- Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 14.04.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.