Verfahren
- Prüfen Sie zuerst, ob die zuständige Behörde den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Behörde.
- Die Behörde entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf: Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.