Verfahren

  • Prüfen Sie zuerst, ob die zuständige Behörde den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Behörde.
  • Die Behörde entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf: Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.