Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.
4 Wochen bis 8 Wochen Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse allein entscheiden darf oder aus rechtlichen Gründen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) einbinden muss.
gebührenfrei
Formulare
Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen für selbständige Künstler und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Auslandsaufenthalt – Auswirkungen auf die soziale Absicherung
Grundsätzliche Informationen zum Arbeiten im Ausland auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DKVA)
Aktualisiert am 25.07.2025