Sie können die Künstlersozialkasse über Ihren Auslandaufenthalt online oder per Post informieren.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.
Sofern Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelfe: Widerspruch. Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Formulare
Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen für selbständige Künstler und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Auslandsaufenthalt – Auswirkungen auf die soziale Absicherung
Grundsätzliche Informationen zum Arbeiten im Ausland auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DKVA)
Aktualisiert am 25.07.2025