Verfahren
- Beschreiben Sie das Anliegen formlos.
- Senden Sie den Antrag, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen, per Post oder per E-Mail an die örtlich zuständige Gewerbeaufsicht.
- Sind die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie benachrichtigt.
- Die Gewerbeaufsicht prüft die Unterlagen.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt.
- Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erfolgt eine Ablehnung.
- Der Kostenbescheid wird nach Abschluss des Verfahrens zugesandt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Rechtsbehelf:
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Genehmigung
Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich nicht für:
- Selbständige
- Organmitglieder und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften (soweit sie nicht überwiegend auch als Beschäftigte tätig sind)
- Hausfrauen
Grund hierfür ist, dass diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.