Verfahren

  • Beschreiben Sie das Anliegen formlos.
  • Senden Sie den Antrag, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen, per Post oder per E-Mail an die örtlich zuständige Gewerbeaufsicht.
  • Sind die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie benachrichtigt.
  • Die Gewerbeaufsicht prüft die Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erfolgt eine Ablehnung.
  • Der Kostenbescheid wird nach Abschluss des Verfahrens zugesandt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Genehmigung

Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich nicht für:

  • Selbständige
  • Organmitglieder und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften (soweit sie nicht überwiegend auch als Beschäftigte tätig sind)
  • Hausfrauen

Grund hierfür ist, dass diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.