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Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

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  • Gesundheit und Vorsorge

Als kleinwüchsiger Mensch können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung beantragen.

  • Basisinformationen

    Als kleinwüchsiger Mensch erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung, um bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten kostenlos zu parken.

    Voraussetzungen

    Sie sind kleinwüchsig mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m.

  • Ablauf

    Sie können die Ausnahmegenehmigung auf verschiedenen Wegen beantragen:

    Online

    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie die Ausnahmegenehmigung per Post zugeschickt.

    Schriftlich

    • Stellen Sie einen formlosen Antrag.
    • Diesen können Sie per E-Mail oder Post zusenden.
    • Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie die Ausnahmegenehmigung per Post zugeschickt.

    Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Bei Verlust

    • Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) müssen Sie eine Verlustanzeige ausfüllen und per Email oder per Post an das Amt für Straßen und Verkehr Bremen schicken.

    Weitere Hinweise

    Daten aus den Dokumenten, die nicht zur Identifizierung und Bearbeitung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Neuantrag und Verlängerung: Vor- und Rückseite des Personalausweises
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung hat eine Befristung von 5 Jahren oder bis sie widerrufen wird.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen
    Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.03.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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