Als kleinwüchsiger Mensch können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung beantragen.
Als kleinwüchsiger Mensch erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung, um bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten kostenlos zu parken.
Sie sind kleinwüchsig mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m.
Sie können die Ausnahmegenehmigung auf verschiedenen Wegen beantragen:
Online
Schriftlich
Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Bei Verlust
Daten aus den Dokumenten, die nicht zur Identifizierung und Bearbeitung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
gebührenfrei
Die Ausnahmegenehmigung hat eine Befristung von 5 Jahren oder bis sie widerrufen wird.
2 Wochen bis 3 Wochen
Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Aktualisiert am 13.03.2026