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Ausnahmegenehmigung für Pressetätigkeiten beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie für Pressetätigkeiten unterwegs sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken am Einsatzort beantragen.

  • Basisinformationen

    Mit der Ausnahmegenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis mit Ihrem Fahrzeug oder Ihren Fahrzeugen für eine bestimmte Dauer und an bestimmten Orten zum Zwecke journalistischer Aufgaben von Presse-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen zu parken.

    Hierbei handelt es sich insbesondere um konkret nicht planbare Termine, die wiederholt auftreten und mit Bestimmtheit einen entsprechenden Parkbedarf erfordern.

    Ihre Inanspruchnahme ist auf die dringenden Fälle zu beschränken, in denen ein schneller Zugang der Presse zum Ort des Geschehens erforderlich und es wegen der Dringlichkeit unzumutbar ist, andere Parkmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die Presse tätig.
  • Ablauf

    Bei Neuantrag und Verlängerung:

    • Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.
    • Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet.
    • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail oder Post übermitteln.
      • Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
    • Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos.
      • Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
    • Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung per Post. 

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung ist eine Verlustanzeige auszufüllen und als E-Mail oder per Post zu senden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Neuantrag und Verlängerung:
      • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
      • Gültiger Presseausweis
      • Aktueller Nachweis über die journalistische Tätigkeit in der Stadtgemeinde Bremen
    • Bei Fahrzeugwechsel/Kennzeichenänderung: 
      • Bitte reichen Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) in Kopie sowie die Ausnahmegenehmigung im Original ein.
      • Die Unterlagen können postalisch eingereicht oder in unseren Hausbriefkasten gelegt werden.
    • Bei Fahrzeugaufgabe: 
      • Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung im Original an die zuständige Stelle zurück.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Bürgerportal für Pressetätigkeiten
      Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Pressetätigkeiten online zu stellen. Um den Antrag stellen zu können, ist keine Registrierung erforderlich. Nachweise können Sie als PDF, JPG, JPEG oder PNG dem Antrag als Anlage beifügen. Die Identifizierung erfolgt anhand der hochgeladenen Unterlagen.

    • Bürgerportal für Rundfunk- und Fernsehaufnahmen

  • Gebühren / Kosten

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
    11,50 EUR für die Ersatzausstellung.
    11,50 EUR für die Kennzeichenänderung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Aufgrund der erforderlichen Prüfungen die für diese Ausnahmegenehmigung wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage im Voraus der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
    14 Tage für die Nachreichung von Unterlagen.
    Die Ausnahmegenehmigung wird bis zum 31.01. des Folgejahres, höchstens jedoch für 1 Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.05.2026

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