Wenn Sie für Pressetätigkeiten unterwegs sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken am Einsatzort beantragen.
Mit der Ausnahmegenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis mit Ihrem Fahrzeug oder Ihren Fahrzeugen für eine bestimmte Dauer und an bestimmten Orten zum Zwecke journalistischer Aufgaben von Presse-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen zu parken.
Hierbei handelt es sich insbesondere um konkret nicht planbare Termine, die wiederholt auftreten und mit Bestimmtheit einen entsprechenden Parkbedarf erfordern.
Ihre Inanspruchnahme ist auf die dringenden Fälle zu beschränken, in denen ein schneller Zugang der Presse zum Ort des Geschehens erforderlich und es wegen der Dringlichkeit unzumutbar ist, andere Parkmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung ist eine Verlustanzeige auszufüllen und als E-Mail oder per Post zu senden.
Bürgerportal für Pressetätigkeiten
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Pressetätigkeiten online zu stellen. Um den Antrag stellen zu können, ist keine Registrierung erforderlich. Nachweise können Sie als PDF, JPG, JPEG oder PNG dem Antrag als Anlage beifügen. Die Identifizierung erfolgt anhand der hochgeladenen Unterlagen.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.
11,50 EUR für die Ersatzausstellung.
11,50 EUR für die Kennzeichenänderung.
Aufgrund der erforderlichen Prüfungen die für diese Ausnahmegenehmigung wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage im Voraus der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
14 Tage für die Nachreichung von Unterlagen.
Die Ausnahmegenehmigung wird bis zum 31.01. des Folgejahres, höchstens jedoch für 1 Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 12.05.2026