Die Ausnahmegenehmigung darf längstens bis zum 31.03.2024 und aber nur für die Dauer der Gültigkeit des Versicherungsschutzes erteilt werden. Der Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen vollständig sind, stellt Ihnen die Zulassungsbehörde die Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Termin aus oder schickt Ihnen die Ausnahmegenehmigung im Anschluss zu.
40,00 EUR
Formulare
Antrag
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen für ukrainische Fahrer:innen - ukrainisch
Merkblatt Teil A - ukrainisch
Merkblatt Teil B - ukrainisch
Informationen für ukrainische Fahrer:innen - deutsch
Merkblatt Teil A - deutsch
Merkblatt Teil B - deutsch
Informationen für ukrainische Fahrer:innen - englisch
Merkblatt Teil A - englisch
Merkblatt Teil B - englisch
Aktualisiert am 04.07.2024