Wenn Sie eine Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren möchten oder dort parken müssen, können Sie diese Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn eine bestimmte Fußgängerzone außerhalb der Liefer- oder Ladezeiten befahren werden muss, müssen Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis beantragen.
Diese kann nur erteilt werden, wenn ein zwingender Grund vorliegt.
Beispiele hierfür sind:
Sie müssen eine Fußgängerzone mit einem Fahrzeug befahren. Hierzu muss eine erhebliche Dringlichkeit vorliegen.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Bei Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung:
Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.
Die Gebühren sind abhängig vom Antrag. Den Link zur Gebührenverordnung finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Aufgrund der umfangreichen Prüfungen, die für diese Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, wird darum gebeten, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Für die Nachreichung von Unterlagen: Sollten Ihre Unterlagen uns innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
2 Wochen bis 3 Wochen
Aktualisiert am 11.02.2026