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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone beantragen

  • Logistik und Transport
  • Mobilität und Fahrzeuge

Wenn Sie eine Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren möchten oder dort parken müssen, können Sie diese Ausnahmegenehmigung beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn eine bestimmte Fußgängerzone außerhalb der Liefer- oder Ladezeiten befahren werden muss, müssen Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis beantragen.

    Diese kann nur erteilt werden, wenn ein zwingender Grund vorliegt.

    Beispiele hierfür sind:

    • handwerkliche Arbeiten
    • Umzüge
    • Baugrunderkundungen
    • Geld- und Werttransporte 

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Fußgängerzone mit einem Fahrzeug befahren. Hierzu muss eine erhebliche Dringlichkeit vorliegen.

  • Ablauf

    Bei Neuantrag und Verlängerung:

    • Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular und die Zulassungsbescheinigung Teil I in Kopie per E-Mail oder postalisch bei uns ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.
    • Bitte achten Sie bei Nachreichung von Unterlagen darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

    Bei Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung:

    • Bitte reichen Sie das Original der Ausnahmegenehmigung und die Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I postalisch ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.

    Weitere Hinweise

    Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kennzeichen“ ein.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Neuantrag und Verlängerung:
      • ausgefülltes Antragsformular
      • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
      • gegebenenfalls weitere Unterlagen
    • Bei Fahrzeugwechsel/Kennzeichenänderung:
      • Das Original der Ausnahmegenehmigung
      • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Antrag. Den Link zur Gebührenverordnung finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Aufgrund der umfangreichen Prüfungen, die für diese Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, wird darum gebeten, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.
    Für die Nachreichung von Unterlagen: Sollten Ihre Unterlagen uns innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 11.02.2026

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